Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nun in Kraft und nicht nur Unternehmen im direkten Anwendungsbereich müssen sich mit den Anforderungen auseinandersetzen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen sind nun mittelbar betroffen, sei es, weil sie sich inhaltlich mit den Risiken in ihrer Lieferketten auseinandersetzen müssen, aber insbesondere, weil ihnen vermehrt Fragebögen oder Erklärungen von Kundenseite vorgelegt werden.
Dieses Video soll eine Hilfestellung zu den Fragen geben, die sich gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz stellen.
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