Was ist nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu tun? Rechtsanwalt Fathieh beantwortet im Video diese Frage und legt den Ablauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens dar.
Dieses Video wurde am 13.06.2017 aufgenommen.
Oft wird der erste Teil oder Abschnitt des Strafverfahrens, das sogenannte Ermittlungsverfahrens, zum Beispiel durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bei einem sogenannten Anfangsverdacht eingeleitet. Oft entsteht dieser Anfangsverdacht durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird der Sachverhalt ermittelt, der Grundlage für den strafrechtlichen Vorwurf sein kann, wie Rechtsanwalt Fathieh im Video berichtet. Je nach Fallgestaltung können Ermittlungsmaßnahmen z.B. Zeugenvernehmungen,, Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Beschuldigtenvernehmungen aber auch die Anforderungen von Unterlagen bei Banken sein. Sobald der Sachverhalt aus Sicht des Staatsanwalts ausermittelt worden ist, wird dieser dann eine Abschlussverfügung treffen. Anwalt Fathieh berichtet im Video, dass zum Beispiel die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 der StPO mangels hinreichenden Tatverdachts oder auch die Beantragung eines Strafbefehls oder die Erhebung der öffentlichen Klage je nach Fall in Betracht kommen.
Da oft Fehler von den Betroffenen im Ermittlungsverfahren gemacht werden, sollten diese, sobald ihnen eröffnet worden ist, dass gegen diese ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, rasch einen Strafverteidiger, zwecks der Vereinbarung eines Termins zur Erstberatung, kontaktieren, so Anwalt Fathieh im Video. Der Verteidiger wird in aller Regel seinem Mandanten von jeglicher Aussage im Ermittlungsverfahren abraten und eine Akteneinsicht bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht wird der Verteidiger entscheiden, ob und gegebenenfalls wann sich sein Mandant in der Sache überhaupt einlassen wird. In vielen Fällen erhalten Beschuldigte, wie Rechtsanwalt Kian Fathieh mitteilt, durch eine Vorladung von der Polizei oder der Kriminalpolizei Kenntnis, dass gegen diese, also die Beschuldigten, strafrechtlich ermittelt wird. Im Video wird berichtet, dass einer Vorladung zur Polizei oder Kriminalpolizei zwecks einer Beschuldigtenvernehmung, was häufig nicht bekannt ist, keine Folge geleistet werden muss. Rechtsanwalt Fathieh berichtet. dass es nicht nachteilig gewertet werden darf, wenn sich Beschuldigte zunächst nicht im Ermittlungsverfahren in der Sache einlassen und erst in einer dann später gegebenenfalls stattfindenden Hauptverhandlung sich erstmals in der Sache einlassen. Herr Fathieh betont im Video, dass dies zumindest dann gilt, wenn vollständig zum Tatvorwurf geschwiegen wird. Nicht selten führt erst die eigene Einlassung des Beschuldigten zu dessen strafrechtlicher Verurteilung, wie Rechtsanwalt Fathieh im Video berichtet. Weil häufig wichtige Weichen im Ermittlungsverfahren gestellt werden, wird auch von der prägenden Kraft des Ermittlungsverfahrens gesprochen. Nachdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, sollte immer und ohne jegliche Ausnahme eine anwaltliche Erstberatung durch Beschuldigte nachgesucht werden.
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