Im Herbst 2020 hat die Landtagsfraktion der GRÜNEN in Baden-Württemberg gefordert, man solle Bewerberinnen und Bewerber für das richterliche Ehrenamt künftig auf ihre Verfassungstreue hin prüfen. Laut Medienberichten zeigt sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) entsprechenden Regelungen gegenüber aufgeschlossen. – Wie aber kann eine solche Verfassungstreueprüfung aussehen? Ist das dann in Wirklichkeit eine »Gesinnungsprüfung«? Aufgrund welcher Anlässe wäre eine solche Prüfung gerechtfertigt? Und wie steht es eigentlich um die Gewährleistung der Verfassungstreue hauptamtlicher Richter? – SCHÖFFEN TV spricht darüber mit Dr. Frank Bleckmann, Sprecher der Neuen Richtervereinigung Baden-Württemberg und Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg. Die GRÜNEN selbst standen für ein Interview leider nicht zur Verfügung.
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