Die Landesverbände der AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen werden vom Verfassungsschutz schon länger als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Seit Dezember auch der AfD-Landesverband in Sachsen. Seitdem wird wieder häufiger über ein Verbot der Partei diskutiert. Möglich wäre das vielleicht: Laut Artikel 21 des Grundgesetzes kann das Bundesverfassungsgericht z. B. verfassungswidrige Parteien verbieten. Verfassungsrechtler sind sich allerdings uneinig, ob ein Verbotsverfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), warnt vor einem Verbot der AfD: "Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr", sagte Schneider der Süddeutschen Zeitung. "Und das selbst von Leuten, die gar keine AfD-Sympathisanten oder -Wähler sind." Damit widerspricht er SPD-Chefin Saskia Esken, die sich zuvor für eine regelmäßige Prüfung eines AfD-Verbots ausgesprochen hatte.
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Der Beitrag wurde am 04.01.2024 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.
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