Die Bundesregierung hat sich geweigert, dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Weihnachtsmarkt-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zeugen zu benennen. Dieser Mitarbeiter hat eine V-Person des Verfassungsschutzes in der Berliner Fussilet-Moschee geführt, die der Attentäter Anis Amri immer wieder besucht hatte. Gegen diese Weigerung haben die Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Grüne geklagt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Weigerung zulässig gewesen sei. Diese Entscheidung ist für den Untersuchungsausschuss enttäuschend. Die Rolle des Verfassungsschutzes im Fall Amri kann so nicht vollständig aufgeklärt werden.
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