Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten ab 25. Mai 2018 neue Regeln, denn dann tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Sie gilt nicht nur für Unternehmen und Behörden, sondern auch für gemeinnützige Organisationen wie Vereine, die personenbezogene Daten erfassen und nutzen. Das neue Recht stärkt vor allem eines: das Kontrollrecht des Einzelnen über die Verwendung seiner persönlichen Daten – und zwar EU-weit nach den gleichen Regeln.
Vereine müssen dann deutlich darauf hinweisen, dass sie Daten erfassen, die grundsätzliche Zustimmung zur Nutzung einholen und diese auch später noch nachweisen können.
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