Welche Rechte haben Wohnungseigentümer bei einem unverschuldeten Wasserschaden? Und wann kann eine Hausverwaltung abberufen werden?
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 18. April 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: [ Ссылка ]
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DIE ROLLE DES HAUSVERWALTERS NACH DER WEG-REFORM
Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es 16,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland (Stand 31.03.2023). Im Dezember 2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft getreten, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).
Nach dem neuen WEG erhält der Verwalter mehr Rechte und Kompetenzen. So kann der Verwalter beispielsweise eigenverantwortlich Aufträge vergeben. Der Rahmen hierfür soll von der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt werden - sie kann beispielsweise beschließen, dass der Verwalter Aufträge bis beispielsweise 4.000 Euro eigenständig vergeben kann. Achtung: Auch das Gesamt-Auftragsvolumen sollte festgelegt werden. Bei größeren Aufträgen muss der Verwalter mehrere Angebote einholen.
In der Regel mindestens drei verschiedene Angebote, wenn der Auftrag mehr als 3.000 Euro umfasst. Je nach Fall können, laut den Amtsgerichten, auch zwei Anträge ausreichen. Wenn ein Verwalter seine Kompetenzen überschreitet, indem er ein anderes Angebot einholt als zuvor mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart, kann von ihm verlangt werden, bis zu 20 Prozent der entstandenen Kosten zu tragen.
ZERTIFIZIERUNG FÜR HAUSVERWALTER
Nach dem neuen WEG von Dezember 2020 hat eine Eigentümergemeinschaft mit mehr als acht Einheiten ab dem 1. Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Nur bei kleinen Gemeinschaften in Eigenverwaltung wird die Zertifizierungspflicht erlassen. Die Zertifizierung erhält der Hausverwalter von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Bundesregierung hat festgelegt, wie genau die Prüfung auszusehen hat.
AUFGABEN DES VERWALTERS
Der Verwalter erfüllt die laufenden Aufgaben der Verwaltung, die für die Wohnungseigentümer nur geringe Bedeutung haben, zum Beispiel kleinere Reparaturen. Daneben kümmert er sich um die Einziehung des Hausgelds und die Bezahlung von Rechnungen. Außerdem kann der Verwalter selbstständig tätig werden, soweit eine Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht möglich ist, jedoch eine rasche Entscheidung verlangt wird, um einen Nachteil für die Gemeinschaft zu verhindern. Er bereitet zudem die Eigentümerversammlung vor, auf der die Wohnungseigentümer alle wichtigen Entscheidungen treffen, zum Beispiel Renovierungen und Baumaßnahmen. Diese Entscheidungen setzt der Verwalter im Anschluss um, zum Beispiel indem er Handwerker beauftragt.
Autoren: Angelika Scheffler-Ron, Karl-Dieter Möller, Martin Küstermann, Jürgen Battlogg
Bildquelle: Adobe Stock/ volkovslava
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