In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Meinhard Schröder eine Entscheidung des 1. Senats des BVerwG. Das Gericht befasst sich hierin mit der Frage, inwieweit Parteien, beziehungsweise deren Vertreter, prozessuale Fristen ausreizen können und wie sehr sie hierbei die Möglichkeit technischer Störungen und sonstiger Verzögerungen bei der Übermittlung von Schriftsätzen einkalkulieren müssen. Die Fristenproblematik kann Gegenstand von Klausuren aus allen drei Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht sein, was ihr eine besondere Examensrelevanz gibt. Die Problematik kann zudem sowohl im Prozessrecht als auch im materiellen Recht von Bedeutung sein. So kann sie beispielsweise den Aufhänger für Fragen der Anwaltshaftung darstellen.
Aktenzeichen: 1 C 10/23
NVwZ 2023, 1913-1915
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