Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen bei der Antragstellung zur NRW Soforthilfe.
Das Land NRW hat ein Zuschussprogramm aufgelegt, aus dem finanzielle Soforthilfe zur Milderung der finanziellen Notlage und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet werden, um Unternehmen in der Corona-Krise schnell zu unterstützen. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung erfolgen und muss nicht zurückzahlt, aber als Betriebseinnahme versteuert werden. Gespeist wird das Soforthilfeprogramm aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Antragstellung ist seit Freitag, 27. März 2020 ausschließlich in digitaler Form über [ Ссылка ] möglich.
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