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Wenn Dein Mietvertrag ausläuft und die Wohnungsabnahme vor der Tür steht dann stellt sich oft die Frage ob die Wohnung renoviert werden muss oder nicht. Wenn die Wohnung damals unrenoviert übernommen wurde dann kannst Du die Wohnung einfach besenrein zurückgeben. Andernfalls zählt das bzgl. der Renovierung bzw. der Malerarbeiten was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dabei darf jedoch der Mieter nicht benachteiligt werden.. Um diese Formulierung jedoch auf Gültigkeit zu prüfen sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
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Robert Schröter ist der Profi-Vermieter in Bremen.
Bis heute hat er aus über 500 Vermietungen wertvolle Erfahrungen gesammelt, von denen auch Sie profitieren werden.
Viele private Vermieter, Hausverwalter, Mietverwalter und sogar Mieter nutzen sein Wissen und schätzen seine Erfahrungen.
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