Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) besondere Wertschätzung und Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer
Ehrenamtliche Bewährungshelfer werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrem Teamleiter, einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch die hauptamtlichen Bewährungshelfer, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer betreuen zwei bis maximal fünf Klienten parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klienten persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.
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Machen Sie mit!?
Bitte wenden Sie sich an unsere:
EHRENAMTSKOORDINATORIN
Dagmar Brüssau
Tel.: +49 (0) 711 627 69-400
E-Mail: ehrenamt@bgbw.bwl.de
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