Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 16. März 2022, erstmals mit einem von den Ampelkoalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes befasst. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Darüber hinaus berieten die Abgeordneten den von SPD, Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen und überwiesen ihn zur Federführung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
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