Schulden bremsen – (wie) geht das? 2016 hat die Bundesregierung die #Schuldenbremse eingeführt, der Bund darf sich jährlich um maximal 0,35% des Bruttoinlandsproduktes verschulden. Seit 2020 dürfen die Bundesländer keine neuen Schulden aufnehmen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Verschuldung möglich, zum Beispiel im Falle einer Naturkatastrophe oder einer Pandemie. Hierzu kann der #Bundestag eine höhere Kreditobergrenze beschließen, muss aber im Gegenzug einen Tilgungsplan für die nächsten Jahre vorlegen.
Beitrag von Helge Hoffmeister und Frida Preuß. #PolitikInZweiMinuten ist eine Kooperation zwischen der Kölner Journalistenschule (KJS) und phoenix.
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