Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Füherscheinentzug bei Alkohol am Steuer..
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Führerscheinverlust und Alkohol - ein Dauerbrenner-Thema. Während bekanntlich die Grenze für die Anordnung einer MPU bereits in den meisten Bundesländern auf einen Wert von 1,1 Promille abgesengt wurde, gibt es immer wieder Urteile die aufhorchen lassen. In strafrechtlicher Hinsicht hat das Amtsgericht Langen in einem Urteil im Januar 2014 entschieden, das ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht erfolgt, obwohl der Täter nachgewiesener Maßen mit 1,43 Promille am Steuer unterwegs war. Das Amtsgericht Langen hat ausgeführt, das eigentlich ein Regelfall des §69, Absatz 2, des Strafgesetzbuches vorliegt, in der Ausnahmesituation im gegebenen Fall jedoch der Täter nur mit einem Fahrverbot von 3 Monaten zu belegen sei, da er in einer schwierigen emotionalen Lage sich befunden hatte. Seine Lebensgefährtin war ernsthaft erkrankt und ähnliche Umstände lagen vor, sodass ihm die Fahrerlaubnis grundsätzlich belassen wurde, es erfolgte kein Entzug der Fahrerlaubnis. Es wurde lediglich verfügt, das er 3 Monate lang von der Fahrerlaubnis kein Gebrauch machen darf. Das ist ein bedeutsamer Unterschied.
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