Kann es sein, dass der Kündigungsschutz nicht greift, wenn die 30 Mitarbeiter auf verschiedene Betriebsstätten aufgeteilt sind? Denn eigentlich gilt ja die Regel, dass ab 10 Arbeitnehmer der Kündigungsschutz greift. Was ist jetzt richtig? Unsere Fachanwälte Arne Schrein und Lina Goldbach erklären, worauf genau zu achten ist.
🕘 Inhalt
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1:08 Der konkrete Fall vom Bundesarbeitsgericht (Mai 2021)
3:36 Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
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