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Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine gesetzliche Rentenart. Sie ist eine Versicherungsleistung, die ausfallenden Lohn und Einkommen wegen Krankheit und Erwerbsminderung ersetzen soll. Die Höhe der Rente ist genauso wichtig, wie es bei den Altersrenten ist. Seit 2001 ging es mit den Rentenzahlbeträgen von EM-Renten steil bergab. EM-Renten haben in der Regel einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Allein dieser Abschlag führte ab Beginn 2001 zu einer massiven finanziellen Entwertung dieser Rentenart. Viele Rentnerinnen und Rentner empfanden diesen Abschlag als eine Art Bestrafung dafür, dass sie als EM-Rentenbezieher auf Grund Krankheit oder Behinderung ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage verloren haben. Seit 2014 bemüht sich der Gesetzgeber die teilweise schlimmen Folgen der neuen EM-Renten seit 2001 durch die Ausweitung der Zurechnungszeit abzumildern. Hintergründe, warum auch Sie als EM-Rentner von der neuen Zurechnungszeit profitieren können- hier in diesem Beitrag.
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