Renate hat Schulden, sie hat sich die Lohnpfändungstabelle schon angeguckt, kein Gläubiger kann bei ihr etwas pfänden.
Renate verdient in ihrem Hauptjob als Restaurantfachkraft 1.300 EUR netto monatlich. Um ihre Miete auch weiterhin zahlen zu können, geht sie noch Ferienwohnungen putzen und verdient dort 500 EUR monatlich netto.
Beide Gehälter sind unterhalb der Lohnpfändungsfreigrenze.
Doch kann sich Renate wirklich sicher fühlen, dass nicht womöglich ein cleverer Gläubiger auf die Idee mit der Zusammenrechnung der beiden Gehälter kommt?
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Viel Freude beim Angucken und Erfolg mit der Geschichte, die sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger und natürlich auch für Drittschuldner und ideal für diejenigen ist, die nicht viel mit der Vollstreckung zu tun haben.
Hier nochmal die Lohnpfändungstabellen zum kostenlosen Download:
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Hier der Link zur Zusammenrechnung und Pfändung mehrerer Einkommen:
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Bitte auch die darunter liegenden Menüpunkte beachten. :-)
Herzlichst Konstanze
Meine & Lieblingswebseite: Kanzleifachwissen24.de
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