In der Gebäudeversicherung ist einer der häufigsten Schäden oft nicht mitversichert: der Leitungswasserschaden. Worauf man achten sollte.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus dem SWR-Verbrauchermagazin MARKTCHECK vom 12.03.2024. Ganze MARKTCHECK-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek:
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Übrigens: Da MARKTCHECK zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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WASSERSCHADEN - WAS TUN?
Böse Überraschung nach 14 Tagen Urlaub: Ein großer Wasserfleck an der Decke. Der Schaden – verursacht durch die Dusche ein Stockwerk höher. Dietmar Rapp aus Albershausen bei Göppingen legt selbst Hand an und findet eine undichte Stelle an der Leitung: "Das Haus ist 42 Jahre alt. Es ist der erste Schaden, den wir überhaupt hatten hier. Das erscheint als ein Rohrbruch, eine offene Lötstelle im Eck. Habe ich gleich alles abgedreht, bin dann sofort zur Versicherung und zum Installateur meines Vertrauens gefahren."
GEBÄUDEVERSICHERUNG LEISTUNGSUMFANG
Zwei Jahre zuvor hat Rapp erst den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung erhöht. Vom Kompakt- auf den Komfort-Schutz. Mit einem Rundumschutz gut versichert, so glaubt er. „Und am selben Abend habe ich noch Bescheid bekommen, dass in meiner Versicherung kein Leitungswasser-Schutz vorhanden sei. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wenn ich meine Verträge alles anschaue: Da steht ganz klar Leitungswasser und so weiter, alles drin."
WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG: VERSÄUMNISSE?
Dietmar Rapp sagt, er habe sich von seinem Versicherungsagenten ausführlich beraten lassen. Mündlich soll ihm der Schutz bei Leitungswasserschäden zugesichert worden, das habe sich Dietmar Rapp sogar notiert.
MARKTCHECK fragt bei seiner Versicherung, der Württembergischen, nach. Hat es bei der Beratung Versäumnisse gegeben? Wie kann es sein, dass Leitungswasserschäden bei Dietmar Rapp nicht versichert sind?
LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
Die Versicherung schreibt, dies sei niemals vereinbart worden. "Im Gegenteil: Der für ihn zuständige Außendienstpartner der Württembergischen sagt, er habe Herrn Rapp im Laufe der Jahre mehrfach auf die nicht eingeschlossene Versicherung gegen Leitungswasserschäden aufmerksam gemacht. Herr Rapp habe darauf geantwortet, dass er diese nicht benötige."
Das streitet Dietmar Rapp ab. Ein unterschriebenes Beratungsprotokoll liegt nicht vor.
BERATUNGSPROTOKOLL WICHTIG
Ganz wichtig: Auch mündliche Absprachen dokumentieren. Fachanwalt Tim Horacek: "Die beste Beweissituation, die man sich bei so einer Konstellation vorstellen kann, ist sicherlich, man sitzt zu zweit - mit dem Ehepartner am besten noch - da. Beide schreiben im Nachgang noch ein eigenes Gedankenprotokoll. Stichpunktartig, das reicht aus. Dann dem Versicherungsvertreter oder Makler nochmal kurz in Stichpunkten, ganz freundlich, unser Verständnis zum Ausdruck bringen. Und wenn man das dann als Protokoll, E-Mail hat, dann sind die gerichtlichen Chancen sehr gut."
WASSERSCHÄDEN OFT NICHT MITVERSICHERT
Doch selbst wenn Leitungswasserschäden mitversichert sind, heißt das noch lange nicht, dass die Versicherung auch ALLE Schäden übernimmt, weiß der Sanitär-Sachverständige Dennis Meisen. Oft kommt es nämlich darauf an, WIE der Wasserschaden entstanden ist.
VERSICHERUNGSSCHEIN GENAU PRÜFEN
Es lohnt sich auf alle Fälle, die Angaben im Versicherungsschein genau zu prüfen. Und im Zweifel bei der Versicherung nachzuhaken.
Ob die Versicherung, nachdem MARKTCHECK sich eingeschaltet hat, doch bereit ist, den Schaden von Dietmar Rapp zu übernehmen - seht Ihr im Video!
Autoren: Annika Erbach, Jörg Hommer, Martin Küstermann
Bildquelle: Adobe Stock | andrei310/deagreez
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