Art 3 GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Dieses Gesetz schützt und alle, jeden und jede von uns vor #Diskriminierung. Das gilt auch an #Universitäten und #Hochschulen.
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