Sie geben ein Auto in Reparatur – und es kommt schadhaft zurück. Die Motorsteuerung, die behoben werden sollte, funktioniert nach wie vor nicht.
Doch die Werkstatt verlangt den Reparaturbetrag. Zu Recht?
Tatsächlich sind Sie berechtigt, in einem solchen Fall das Reparaturentgelt zurückzubehalten.
Zuerst muss repariert werden, erst dann darf die Werkstätte Geld verlangen.
Die Aufklärung: im Video!
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