Betriebsratsmitglieder sollen durch die Übernahme des Betriebsratsamts keine Nachteile erleiden. Das gilt insbesondere in finanzieller Hinsicht. Der Gesetzgeber will unbedingt sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder - was ihr Gehalt angeht - nicht schlechter dastehen als “normale” Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt. Das kann dazu führen, dass Betriebsratsmitglieder sogar einen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung haben.
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