►Rechtsanwalt Markus Mingers erläutert was unter einem modifizierten Zugewinnausgleich verstanden wird und was dieser bei einer Scheidung bedeutet ✓ Ihr Partner zum Erfolg!// [ Ссылка ]
In unserem letzten Video der Scheidungsreihe haben wir bereits erläutert, was der Zugewinnausgleich grundsätzlich ist.
Häufig wird dann die Frage nach dem modifizierten Zugewinnausgleich gestellt.
Der modifizierte Zugewinnausgleich ist grundsätzlich ratsam für Gewerbetreibende.
Unter modifiziertem Zugewinnausgleich versteht man, dass Teile aus dem Vermögen, die sonst der Zugewinngemeinschaft zufallen würden, aus der Zugewinngemeinschaft ausgeklammert werden.
Steigt der Firmenwert des Betriebes eines selbstständigen Ehepartners während der Ehe, zumindest bilanziell, ist der andere Ehepartner an diesem Mehrwert auch beteiligt.
Liegt der Wert der Firma zu Beginn der Ehe bei 500.000 Euro, könnte er zum Ende der Ehe bereits bei 1,5 Millionen Euro liegen.
Dieser Wert ist häufig nur in den Bilanzen aufgeführt und liegt in liquiden Mitteln nicht vor.
Trotzdem muss der Ehepartner den anderen am Zugewinn von in diesem Beispiel einer Million Euro zur Hälfte beteiligen.
Da diese Summe oft nicht in liquiden Mitteln vorhanden ist, empfehlen wir den Firmenwert aus der Zugewinngemeinschaft herauszunehmen.
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