Pflegegrade gibt es in fünf verschiedenen Höhen. Sie bestimmen, welche Leistungen und Ansprüche ihr an die Pflegekasse habt.
Wir erklären euch, wie sich die Pflegegrade berechnen, wie ihr sie erhaltet und was der Medizinische Dienst (MD) damit zu tun hat.
Hier das Transcript des Videos:
Peter hatte vor einiger Zeit einen Schlaganfall. Seitdem hat er oft Schwierigkeiten mit seinem Gleichgewicht und zittert unkontrolliert. Peter braucht Unterstützung bei alltäglichen Dingen und möchte Pflegeleistungen beantragen.
Den Antrag auf Pflegeleistungen kann Peter ganz einfach bei der BIG stellen. Zur Beurteilung, ob und welcher Pflegegrad für Peter zutreffend ist, schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) zu Peter nach Hause.
Dieser beurteilt, wie eingeschränkt und hilfsbedürftig Peter im alltäglich Leben ist. Dabei wird eine Vielzahl unterschiedlicher Dinge bewertet: Wie mobil ist Peter, kann er noch selbstbestimmt leben oder kann er sich alleine anziehen?
Diese und viele andere Fragen werden mit Punkten bewertet und zusammenaddiert. Am Ende erhält Peter eine Punktzahl zwischen 0 und 100, wobei 0 Punkte keinerlei Einschränkung bedeutet und 100 Punkte für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit steht.
Der MDK bewertet Peter mit 33 Punkten, was Pflegegrad 2 entspricht. Da Peter Witwer ist und keine private Pflegeperson hat, erhält er kein Pflegegeld, sondern Pflege-Sachleistungen. Er beauftragt einen ambulanten Pflegedienst, der z. B. für ihn einkauft und ihm beim Anziehen, Duschen, Putzen und Kochen hilft.
Je nach Bedürftigkeit steigt der Pflegegrad und entsprechend auch das Pflegegeld oder die Sachleistungen, die man erhält. Peter ist froh, erst mal alles geklärt zu haben. Sollte sich sein Zustand verschlechtern, kann er einen höheren Pflegegrad beantragen. Der MDK kommt dann erneut zur Beurteilung zu ihm nach Hause.
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