Der brasilianische Fußballstar Neymar wird nach eigenen Angaben des Vorwurfs der Vergewaltigung beschuldigt. Eine junge Brasilianerin behauptet, dass der Spieler von Paris Saint-Germain sie am 15. Mai in einem Pariser Hotel vergewaltigt haben soll. Insbesondere in den Medien sorgt dieser Fall für viel Aufsehen. Um seine Unschuld zu beweisen, veröffentlichte Neymar ein siebenminütiges Video auf verschiedenen Social Media Kanälen, in dem er unter anderem Chat-Verläufe und Bilder mit der jungen Frau veröffentlichte, die zeigen sollen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Doch durfte Neymar die Chatverläufe und Bilder veröffentlichen?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School ([ Ссылка ]). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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