Versicherungen schicken ihre Versicherungsnehmer häufig zu Ärzten, damit sie untersucht werden. Das gilt auch für die Unfallversicherung. 💡
Erleidet der Versicherungsnehmer einen Unfall und droht eine Invalidität schickt der Versicherer den Versicherungsnehmer zu einem Arzt seiner/ des Versicherers Wahl. Vielen Versicherungsnehmern ist dabei nicht wohl zumute, da diese Ärzte ständig für Versicherer Untersuchungen vornehmen. 😬
Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr müssen die Versicherer leisten. Ziel der Versicherer ist, keine zu hohen Schadenbeträge zu bezahlen, so dass die Ärzte, die von den Versicherern beauftragt werden dazu neigen, möglichst nur geringe Invaliditätsgrade festzustellen da das für die Versicherer günstig ist. ⚠️
Die Ärzte, die hohe Invaliditätsgrade regelmäßig feststellen, werden in der Regel nicht so häufig beauftragt. Das wirft die Frage auf, wer überhaupt den Invaliditätsgrad feststellte und auch, welche Auswirkungen dies auf die Zahlungspflicht hat. 🤔
1:30 Unfallrente
2:06 Gliedertaxe
5:00 Einigung mit dem Versicherer
5:40 Wer bestimmt die Höhe des Invaliditätsgrades?
6:40 Versicherer bestimmt den Arzt?
7:55 Können Versicherte zum eigenen Arzt gehen?
9:10 Was zählt, wenn beide Gutachter-Ärzte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?
10:05 Welcher Arzt bekommt vor Gericht „Recht“?
11:45 Gutachter ablehnen – geht das?
12:05 Sachverständigengutachten des Gerichts
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