Mit der Mehrheit beinahe aller Stimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst, um der sogenannten „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Mit dem entsprechend angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die bestehende Schutzpflicht, die sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergibt, umgesetzt werden. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor. In der zweiten Beratung wurde namentlich über die Initiative entschieden. 366 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, 284 dagegen und fünf enthielten sich. Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte, wurde mehrheitlich abgelehnt.
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