► Rechtsanwalt Markus Mingers beantwortet die Frage, wer im Falle eines Verkehrsunfalls im Firmenwagen die Kosten der Selbstbeteiligung für die Unfallversicherung des Arbeitgebers trägt. ✓ Ihr Partner zum Erfolg// [ Ссылка ]
Fraglich ist, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kosten der Selbstbeteiligung für die Unfallversicherung tragen müssen. Entscheidend ist, ob der Unfall sich während einer durch den Betrieb veranlassten Fahrt ereignet hat und welches Verschulden dem Arbeitnehmer zur Last gelegt werden kann.
Die Haftung des Arbeitnehmers richtet sich nach dem Grad seines Verschuldens. Möchte der Arbeitgeber die Kosten gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen, so muss er beweisen, dass sein Angestellter grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich den Unfall verschuldet hat. Grob fahrlässige Unfallursachen sind beispielsweise stark überhöhte Geschwindigkeit oder die Bedienung des Handys während der Fahrt.
Fügt der Arbeitnehmer einem Dritten Schaden zu, haftet er gemeinsam mit Arbeitgeber nach dem obigen Grundsatz.
Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, mögliche Risiken durch das Abschließen von Versicherungen abzusichern. Ist beispielsweise das Unfallfahrzeug nicht ausreichend versichert gewesen, kann der Arbeitgeber gegenüber seinem Mitarbeiter keinen Schaden geltend machen, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
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