Widerruf von Verwaltungsakten und Erstattung erbrachter Leistungen sind Standardthemen im Juristischen Staatsexamen. Aber wie war das noch mal mit dem Fristbeginn für den Widerruf? Was hat das mit der Anhörung zu tun? Und wie läuft das bei teilbaren Verwaltungsakten und mehreren Widerrufsgründen?
Höchstrichterliche Rechtsprechung im Öffentlichen Recht
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