Viele Arbeitnehmer hoffen, mit einer Krankmeldung der Restlaufzeit des häufig bereits zerrütteten Arbeitsverhältnisses zu entgehen und sich nicht noch weiter psychischem Druck aussetzen zu müssen.
Diese Vorgehensweise birgt jedoch Risiken. Wie das BAG in einer aktuellen Entscheidung entschieden hat und welche Folgen das haben kann, darüber klärt heute Eva Ratzesberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, auf.
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