Der Begriff „Pädophilie im Islam“, auch Islamische Pädophilie genannt, bezeichnet unter anderem die Ehen männlicher Moslems mit minderjährigen Mädchen. Als Legitimation für diese diese gängige Praxis gilt die Ehe (619–632 n. Chr.) zwischen dem Propheten Mohammed (570–632 n. Chr.) und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha (613 oder 614–678 n. Chr.), die angeblich erst vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war.
Bis in die heutige Zeit gilt in manchen islamischen Regionen die Ehe zwischen Mohammed und Aisha als islam-konforme Legitimation für die (Zwangs-)Ehe eines erwachsenen Mannes mit einer Minderjährigen. Aber sie gilt auch als Legitimation für so genannte Tagesehen (Mutʿa-Ehe) im islamischen Raum, also dem gezielten sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen zum so wörtlichen „Genuss“, bei dem die voreheliche Jungfräulichkeit nicht verletzt werden darf. Sollte diese doch verletzt werden, so hat das Mädchen im späteren Verlauf ihres Lebens nach islamischen Recht große Probleme. Meist werden die Mädchen von ihren eigenen Eltern gegen Zahlung eines Geldbetrages für einen gewissen Zeitraum an ihre Peiniger vermietet bzw. verkauft.
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