Die übliche Höhe der Maklerprovision ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, liegt oft bei fünf bis sieben Prozent des Kaufpreises. Seit Ende 2020 bezahlen Private Käufer*innen und Verkäufer*innen in der Regel jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Haben Makler*innen nicht wirksam über das Widerrufsrecht belehrt, entfällt der Anspruch auf die Provision. Der Widerruf ist bis zu einem Jahr und vierzehn Tage nach Vertragsschluss möglich. Versäumen es Makler*innen, die vorgeschriebenen Unterlagen zu übergeben, beginnt die Frist nicht zu laufen und Verbraucher*innen können noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.
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