Die Bundesregierung will Kämpfern für ausländische Terrormilizen künftig unter bestimmten Bedingungen den deutschen Pass entziehen lassen. Voraussetzung ist, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind. Die Regelung soll zudem nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Fälle gelten. Darauf haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) geeinigt und damit den Streit zwischen ihren Ressorts beigelegt. Dieser hatte sich daran entzündet, dass das Innenministerium ursprünglich mit der Gesetzesnovelle noch weitere Punkte durchsetzen wollte.
"Es geht um die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland", erläuterte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Bundesregierung erhofft sich davon auch eine "präventive Wirkung" für die Zukunft, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte. Es sei "schon ein Signal, dass nunmehr über Strafbarkeitsregelungen hinaus auch der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt."
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