Bitte beachtet, dass dieses Video von 2019 ist. Aussagen über "Krieg und Frieden" waren damals noch anders zu bewerten. Wer die heutige politische Situation betrachtet, der solle sich einfach vor Augen halten was passiert, wenn man eine rote Farbe mit einer grünen Farbe mischt. Die Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich. Was den Walnussbaum angeht, so nutzen einige Bundesländer die Möglichkeiten ihre Bürger über eine Baumsatzung zusätzlich zu erleichtern - ganz vorn das Land Berlin. Das Ganze ist umso perfider, wenn man bedenkt: Kaum einer weiß, wer einen alten Walnussbaum hat, dass es sich oft um einen Blindgänger aus dem ersten Weltkrieg handelt. Den heutigen Baumsatzungen, gingen knallharte Überlegungen einer hochmilitarisierten Zeit Anfang des zwanzigsten Jahrhundert voraus. Damals war Umweltschutz und Naturschutz kein Thema. Diese Gesetze lassen sich heute schwer finden, werden aber von Zeitzeugen bestätigt. Das der Walnussbaum so streng geschützt wird kann weder damit erklärt werden, dass er selten ist, noch dass er in diese Landschaft gehört. Auch wächst eine Walnuss derart schnell, dass er keinen besonderen Schutz benötigt. Was steckt dahinter. In diesem Video erfahrt ihr das Unglaubliche!
Es wird immer wieder gefragt, wo sind die Beweise (süüüüß)! Wer glaubt, dass alle Informationen für jeden einfach so zur Verfügung stehen, der hat einfach was grundsätzliches nicht verstanden. Aber ich gebe Euch mal einen Anhaltspunkt von der Seite: [ Ссылка ]
"Als Sozialwissenschaftler habe ich mir die Frage gestellt, wie die Bereitstellung großer Mengen an Nussbaumholz für die Fertigung von Gewehrschäften jeweils organsiert war. Zwei Möglichkeiten waren denkbar, entweder der Preis für Nussbaumholz steigt deutlich und macht das Fällen und den Verkauf des Holzes attraktiv oder die Verfügung über Nussbaumholz wird mittels Zwangsmaßnahmen bewerkstelligt. Im 2.Weltkrieg kam noch die Plünderung des über weite Teile besetzten Europas in Frage.
Im Siegburger Kreisblatt vom 12. April 1916 heißt es:
Zur Ergänzung der stark gelichteten Nußbaumbestände ist es daher dringend erforderlich, unverzüglich junge Nußbäume in größtmöglichstem Umfange anzupflanzen. Durch einen Erlaß des Herrn Landwirtschaftsministers wurde gleichzeitig bestimmt, daß Neuanpflanzungen von Walnußbäumen durch Zuwendungen aus Staatsmitteln zu unterstützen sind.“
[ Ссылка ] aufgerufen 4.7.2019.
Hinweise auf Zwangsmaßnahmen in der zweiten Hälfte des 1.Weltkrieges finden sich regionalgeschichtlichen Artikeln. In einer Darstellung der Geschichte des Ostertals (heute zum Saarland gehörig, damals Königreich Bayern) findet sich der folgende Hinweis:
„So beschlagnahmte etwa das stellvertretende Generalkommando des II. Bayerischen Armeekorps im September 1915 den gesamten Wollertrag der deutschen Schafschur und die Wollvorräte der Gerbereien. Damit genügend weiches Holz für Gewehrschäfte zu Verfügung stand, wurden 1916 alle stehenden Walnussbäume beschlagnahmt.“ [ Ссылка ]
Kirsch-erster Weltkrieg-ostertal.html aufgerufen 4.7.2019
Chronik des 1.Weltkriegs in Staufen im Breisgau:
„1916, 24. Januar Alle Nußbäume, die 1 Meter über dem Boden einen Umfang von mehr als 1 Meter, müssen angemeldet werden. Wir haben 2 Bäumchen in Finsterbach(1,08 und 1,25 m) angemeldet.“ (Umfang von 1 m entspricht einem Durchmesser von etwa 32 cm P.L.)
([ Ссылка ]) aufgerufen 7.7.2019)
Im Stadtarchiv Lübeck habe ich schließlich die entscheidenden Belege für die zwangswirtschaftliche Beschaffung von kriegswirtschaftlich benötigtem Nussbaumholz gefunden. Am 15. Januar 1916 erfolgte die „Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Nußbäumen“. Zuwiderhandlungen waren unter Bezugnahme auf vorangegangene Bekanntmachungen aus dem Jahre 1915 u.a. zur Sicherstellung von Kriegsbedarf und zur Vorratserhebung erheblich strafbewehrt, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder bis zu 10 000 RM Geldstrafe, verschwiegene Vorräte können im Urteil dem Staat verfallen erklärt werden. Fristversäumnisse und fehlerhafte Angaben können mit bis zu 3000 RM oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werden. Die vollständigen Texte dieser zwangswirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung der Kriegsbedarfe finden sich im Reichgesetzblatt."
August 2019 Peter Lock
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