Im folgenden Video erklärt Michaela Porten-Biwer, Fachanwältin für Erbrecht aus Trier, wie Sie ein gemeinschaftliches Testament gestalten und was Sie dabei beachten sollten.
Ehegatten können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament handschriftlich errichten.
Was ist für die formelle Wirksamkeit zu beachten?
Nach § 2247 BGB genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich verfasst und unterzeichnet und der andere Ehegatte die Erklärung mitunterzeichnet. Beide Ehegatten sollen angeben, an welchem Tag, Monat, Jahr und an welchem Ort die Unterschrift geleistet wurde. Unterschrieben werden soll mit Vor- und Zunamen.
Bitte beachten Sie die Europäische Erbrechtsverordnung!
Nicht alle Staaten akzeptieren die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testamentes. Die Franzosen, Spanier oder Italiener erkennen beispielsweise ein gemeinschaftliches Testament nicht an!
Sind Sie deutscher Staatsangehörige und verbringen öfters Zeit in Ihrem Ferienhaus in Südfrankreich, müssen Sie daran denken, im Testament eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts zu treffen.
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