Ich teste hier ob ich Rapsöl statt Diesel in meinem über 30 Jahre alten Mercedes Benz 300TD (Baureihe W124, S124) mit dem robusten 6-Zylinder-Saugdiesel-Motor OM603 tanken kann, ohne dass der Wagen dabei einen Motorschaden oder sonstige Schäden bekommt. Die einzige Modifikation des Motors / des Wagens ist der Austausch der Dichtungsringe in der ESP (Einspritzpumpe) gegen pflanzenölresistente (PÖL-fest) aus Viton (Fluorelastomere FKM).
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Das Ergebnis von diesem Test: Das klappt, zumindest im Video bei meinem alten Wagen mit dieser geringen Menge von 2 Litern Rapsöl auf 54 Liter Diesel, aber auch nur mit alten Mercedes-Vorkammer-Saugdiesel-Motoren, wenn bei der ESP die Dichtungen aus Viton bestehen, und ohne Umbau auch nur im Sommer bei hohen Temperaturen. Angeblich sinkt dabei aber auch die Lebensdauer von ESP und Motor, und höherer Verschleiß.
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Achtung, Warnung, NICHT nachmachen: Bei anderen modernen Motoren geht das meistens nicht, die bekommen davon sogar einen Motorschaden, und auch bei alten Motoren wie diesen im Video wird die ESP schlechter geschmiert und die ESP und der Motor wird heißer weil sie durch die höhere Viskosität stärker belastet werden!
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Außerdem muss man laut Energiesteuergesetz (EnergieStG) Pflanzenöl (PÖL) versteuern wenn man das tankt, und zwar ca. 47 Cent Energie-Steuer pro Liter.
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Und wegen der vielen Kommentare, dass das Steuerhinterziehung sei: Wenn man das korrekt nach Vorgabe beim Hauptzollamt angemeldet hat ist das legal.
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Und nach meinen Infos kann es bei den von mir verwendeten geringen Mengen sein, dass diese Steuer gar nicht entrichtet werden muss: Mir liegt nämlich ein Schreiben vom Hauptzollamt Itzehoe aus dem Jahr 2008 vor, in dem steht dass bei einer Steuer-Gesamtsumme pro Tankvorgang von unter 10 Euro die Energiesteuer von 47 Cent/Liter nicht abgemeldet werden muss. Zitat daraus: "Gemäß Abs. 14 des BMF-Erlasses vom 17. Juli 2007 kann auf die Abgabe einer Steueranmeldung verzichtet werden, wenn ... der zu erhebende Abgabenbetrag ... weniger als 10 Euro beträgt." ([ Ссылка ] ).
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Laut der Webseite vom Zoll muss man beim Tanken von Rapsöl dieses "unverzüglich" (bis zum 15. des Folgemonats) mit den Formularen 1100 und 1101 schriftlich dort anmelden, und die dafür anfallende Energiesteuer selber berechnen.
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Weitere rechtliche Bestimmungen zum Tanken von dieser geringen Menge von 2 Liter Rapsöl findet man im Energiesteuergesetz (EnergieStG), und § 156 Abs. 2 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Kleinbetragsverordnung (KBV), in der u.a. steht dass "Beträge von weniger als 1 € weder erhoben noch erstattet werden".
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Und hier geht es konkret bei der für dieses Video getankten Menge Rapsöl um 2 Liter x 47,05 Cent = 94 Cent = 0,94 € Energie-Steuern.
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Das ist natürlich alles ohne Gewähr, vielleicht haben sich die Gesetze dazu mittlerweile geändert? Wer weitere aktuell gültige Gesetze kennt wo das ausdrücklich steht dass das oben genannte heute nicht mehr gilt, darf das gerne hier in den Kommentaren mit Angabe des Paragrafen + Zitat daraus schreiben.
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BTW: Außer für den Test mit 2 Litern Rapsöl auf ca. 54 Liter Diesel für dieses Video tanke ich eh immer nur "echten" Diesel.
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Musik:
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Beach Bum - Happy Rock von Kevin MacLeod unterliegt der Lizenz Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung 4.0". [ Ссылка ]
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Quelle: [ Ссылка ]
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Künstler: [ Ссылка ]
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