Arbeit kann krank machen, durch Lärm, Staub, Chemikalien und vieles mehr. Nicht nur die Gesundheit ist dann gefährdet – es drohen Kündigung und Geldprobleme. Eine Anerkennung als Berufskrankheit federt manche Folgen ab, doch der Weg dahin kann steinig sein. «Puls» zeigt das Dilemma Betroffener.
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*Schicksalsschlag Berufskrankheit*
Wer im Job erkrankt, hat Anspruch auf Hilfe: Die Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlt Behandlungskosten, hilft bei Arbeitsplatz-Anpassungen, Umschulungen oder richtet bei Invalidität eine Rente aus.
*Schlecht geschützt: vergiftet – Rente ja, Schadenersatz nein*
David Francescato, 46, reinigte und versiegelte jahrelang Oberflächen industrieller Anlagen. Die Schutzmassnahmen gegen Staub und giftige Dämpfe waren, so weiss er heute, völlig ungenügend. Was schliesslich zu einer systemischen Sklerodermie führte. Die unheilbare Krankheit schädigt das Bindegewebe und damit die betroffenen Organe, wie Blutgefässe, Lunge, Nieren. Francescatos Leiden wurde von der Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt, er erhält eine Invalidenrente. Um Schadenersatz vom Arbeitgeber muss der Familienvater aber selbst kämpfen.
*Ekzeme durch Desinfektionsmittel – Jobverbot, arbeitslos*
Lassen sich die Auslöser einer Arbeitserkrankung beseitigen, können viele Betroffene in ihren Job zurück. Doch das ist nicht immer möglich: Die bald 60-jährige Claudine Volluz arbeitete als Pflegehelferin, bis ihre Hände gegen den häufigen Kontakt mit Desinfektionsmitteln rebellierten: Extreme Hautreaktionen beendeten ihr Berufsleben im Pflegeheim. Denn die Suva anerkannte zwar die Berufskrankheit – verordnete aber gleichzeitig auch ein präventives Berufsverbot, um eine weitere Gefährdung zu verhindern. Es folgte eine Phase der Umorientierung, abgefedert durch eine Entschädigung. Mit wenig Erfolg: Claudine Volluz ist auf dem Arbeitsamt gelandet.
*Schutz am Arbeitsplatz – Arbeitgeber in der Verantwortung*
Arbeitgebende sind dafür verantwortlich, dass Angestellte durch ihre Arbeitsbedingungen nicht geschädigt werden. Sie haben auch die Weisungsrechte, um entsprechende Schutzmassnahmen durchzusetzen. Trotzdem kommt es vor, dass Präventionsmassnahmen vernachlässigt werden, die viele Krankheiten verhindern könnten.
*«Puls»-Chat – Fragen und Antworten zum Thema «Krank durch Arbeit»*
Was muss ich tun, wenn ich glaube, dass meine gesundheitlichen Probleme arbeitsbedingt sind? Warum gilt gerade mein Leiden nicht als Berufskrankheit? Bin ich in meinem Studentenjob gegen Unfall und Krankheit versichert? Wie kann ich mich wehren, wenn mein Arbeitgeber nötige Schutzmassnahmen ignoriert? Die Fachrunde weiss Rat – live im Chat.
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👀 Direkt anschauen:
00:00 Einleitung
01:33 Arbeitssituationen und Schutzmassnahmen
02:35 Betroffener und Familienvater David Francescato
05:41 Was ist eine Systemische Sklerodermie?
08:08 Was ist das Problem bei Berufskrankheiten?
11:07 Wie schädlich ist das Lösungsmittel Toluol?
13:38 Rechtsfragen zum Thema Berufskrankheiten
14:53 Welche Berufskrankheiten werden am häufigsten gemeldet?
15:18 Betroffener Arturo Lopez Martinez
16:20 Was ist die Lungenkrankheit Silikose?
17:04 Welchen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben Berufserkrankte?
19:15 Betroffene Claudine Volluz
25:29 Missstände beim Umbau
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◾ Leitung: Thorsten Stecher
◾ Redaktion: Martina Lichtsteiner
◾ Moderation: Daniela Lager
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Das ist Puls:
Das Gesundheitsmagazin «Puls» berichtet aktuell und hintergründig über Themen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ernährung und Fitness. «Puls» fragt kritisch nach belegter Wirkung und Nebenwirkungen. Der konkrete Nutzen für das Publikum steht dabei im Zentrum. Jeden Montag um 17:30 eine neue Folge von «Puls»
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