Insolvenz TV Ulrich Horrion befasst sich heute mit der Frage :
Steuerschulden . Bekommt man auch dafür im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung ?
Die Frage ist differenziert zu beantworten. Solange keine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vorliegt, greift die Restschuldbefreiung.
Im Falle einer Verurteilung hilft nur ein Insolvenzplan weiter.
Aber es bleibt die Einziehung von Vermögensvorteilen durch die Strafjustiz. Die Steuer ( ohne Nebenforderungen ) muss also auch an die Strafjustiz bezahlt werden. Eine Anrechnung findet nicht statt.
In Deutschland ist diese Forderung insolvenzfest.Es gibt also keine Restschuldbefreiung.
Insolvenz TV
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