Anlässlich des 31. Jahrestags der UN-Kinderechtskonvention hat die Monitoring-Stelle vier Audio Dateien veröffentlicht, die sich inhaltlich mit den Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 „zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls“ (best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes beschäftigen.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- was sich hinter einem kinderrechtebasierten Verständnis des Kindeswohls verbirgt,
- warum laut UN-Kinderrechtskonvention das Kindeswohl vorrangige Berücksichtigung bei allen staatlichen Entscheidungen erfahren muss, und
- welche Herausforderungen damit hinsichtlich des Rechts auf Gehör und der Berücksichtigung der Meinung von Kindern in allen sie betreffenden Angelegenheiten verbunden sind.
Dazu spricht Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, mit Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der „National Coalition Deutschland–Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.“ in Deutschland und Dr. Stephan Gerbig, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
00:00 – Intro
02:07 – Thema Einführung
03:06 – Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention
08:47 – Beispiel: Kinderrechte in der digitalen Welt
16:56 – Bedeutung „Vorrang Kindeswohl“
23:04 – Elternrechte
31:55 – Outro
Das Begleitmaterial zur Audioreihe finden Sie hier:
[ Ссылка ]
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