Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro im Regelfall im September. Wer Arbeitnehmer ist und gleichzeitig Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder eine Witwen- bzw. Witwerrente hat, wird sich möglicherweise bereits folgende Frage gestellt haben: Wird die Energiepreispauschale auf die Erwerbsminderungsrente bzw. die Witwen- oder Witwerrente angerechnet?
§ 122 Einkommenssteuergesetz: [ Ссылка ]
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