Die Wartezeit 45 Jahre ist Voraussetzung für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Welche rentenrechtlichen Zeiten zählen zu den 45 Jahren? Werden Kalendermonate mit Zeiten eines versicherungspflichtigen Minijobs zu den 45 Jahren dazugerechnet? Vor allem dann, wenn 2 Jahre vor Beginn der Rente ALG-1 Zeiten vorliegen, die nicht an die Wartezeit der 45 Jahre in dem Zwei-Jahreszeitraum angerechnet werden ( Ausnahmen vom Anrechnungsausschluss gibt es). In diesem Video erklärt Ihnen Rentenberater Knöppel, ob die Minijobzeiten zu den 45 Jahren dazugerechnet werden oder nicht.
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