Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft: Bis 2025 dürfen die Mieten - in besonders betroffenen Bezirken - bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen. Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert.
Außerdem wird es Mietern künftig erleichtert, bei zu hohen Mieten zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückzufordern zu können. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.
Die Mietpreisbremse bezieht sich aber nur auf Bestandswohnungen, nicht auf Neubauten. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird über den Mietspiegel ermittelt. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer.
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