2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten weiterhin möglich! Die gesetzliche "Neu"-Regelung ab 01.01.2023 war nicht nur auf das Jahr 2023 befristet- begrenzt. Am 01.01.2023 ist das 8. Gesetz zur Änderung der SGB IV und anderer Gesetze (im Folgenden „Änderungsgesetz“) in Kraft getreten. Die bis zum 31.12.2022 geltende kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist aufgehoben worden. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten profitieren seit gut einem Jahr auch von den Neuregelungen aus dem Änderungsgesetz. Mit der Änderung möchte der Gesetzgeber mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand schaffen und somit dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken. Gilt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten auch im Jahr 2024? Ja, keine Frage. Was im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, gilt auch im Jahr 2024. Daher können Altersrentner wenn sie es wollen auch im Jahr 2024 neben der Altersrente dazuverdienen, so viel sie wollen, da wird nichts mehr an die Altersrente angerechnet!
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