Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Reform der für Städte und Gemeinden besonders wichtigen Grundsteuer kommt voran. Das in drei Gesetzentwürfe gepackte Reformprojekt der Großen Koalition wurde am Donnerstag, 27. Juni 2019, vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses überwiesen.
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