Seit 2022 müssen GmbH Gesellschafter, die aus Deutschland in ein anderes EU Land umziehen, den Wert ihrer GmbH versteuern, auch wenn sie die GmbH gar nicht verkaufen.
Bisher galt das in dieser Schärfe nur bei Umzug in ein Drittland (zum Beispiel USA, Schweiz, Thailand) seit diesem Jahr (2022) auch bei Umzug in ein anderes EU Land. Auf Antrag ist die Stundung und Bezahlung in sieben Jahres mich raten möglich.
Details regelt Paragraph 6 Außensteuergesetz.
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Die Regelung ist wahrscheinlich EU-rechtswidrig , aber bis der EuGH das entscheidet, das kann lange dauern.
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