Sie haben wegen einer Körperverletzung nach § 223 StGB Post von der Staatsanwaltschaft oder einen Beschuldigten Anhörungsbogen seitens der zuständigen Polizei erhalten? Als Beschuldigter im Ermittlungdverfahren sind Sie nicht verpflichtet ohne Beistand durch einen Rechtsanwalt hierzu Angaben zu tätigen.
Mein Name ist Tanja Melzer ich bin seit über 9 Jahren Rechtsanwältin und Strafverteidigerin.
Als Rechtsanwältin habe die Erfahrung gemacht, dass sich der Beschuldigte schnellstmöglich rechtfertigen möchte und daher Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat leichtfertig gegenüber der Polizei tätigen. Meist ohne zu wissen, welche Beweismittel der Ermittlungsakte zu Grunde liegen. Diese Angaben lassen sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren.
Schauen Sie sich unbedingt dieses Video an, um Ihr Wissen noch weiter zu vertiefen und gleichzeitig unwiderrufliche Fehler bei Verfahrensbeginn zu vermeiden.
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