Beamtenbesoldung: AfD enthält sich in Teilen. Zur Erklärung
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein "Omnibusgesetz", d. h. es sind drei unterschiedliche Sachverhalte in einem Gesetz zusammengefasst:
1. Inflationsausgleich - Dem hätten wir selbstverständlich zugestimmt!
2. Erhöhung der Besoldung des "Chefs der Staatskanzlei" um rund 2.300 Euro pro Monat - Klare Ablehnung!
3. Erhöhung der Besoldung der hessischen Beamten: Ablehnung des Vorschlags der Landesregierung, Zustimmung zu unserem Änderungsantrag: Wir forderten 7,9% Erhöhung statt nur 4,8%, wie es die Landesregierung vorgelegt hat.
Wir sind also definitiv nicht gegen eine Besoldungserhöhung, sondern wollten auch die unteren Gehaltsgruppen besser teilhaben lassen. Das lehnten die Landesregierung und die anderen Altparteien aber ab.
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