In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Kopfhörer sind aber grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an. #Verkehrsrecht #ERoller #Bußgeld #Bußgeldkatalog #Verwarngeld #Anwalt #Rechtsanwalt #sogehtrecht #shorts
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