Achtung: DAS prüft das Finanzamt 2023 ganz genau!
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Achtung: DAS prüft das Finanzamt 2023 ganz genau! Jedes Jahr gibt es intern bei den Finanzbehörden einige Bereiche in der Steuererklärung bei denen die Sachbearbeiter und Prüfer genauer hinschauen – welche das laut der neuen Liste 2023 zu den Prüffeldern sind und was man daher bei der Steuererklärung fürs Jahr 2022 beachten sollte, das erfahrt ihr in diesem Video!
Hallo ich bin Simon und heute geht es um die sogenannten Prüfungsschwerpunkte oder Prüffelder 2023, welche die Finanzämter in diesem Jahr genauer unter die Lupe nehmen wollen – denn die größte Finanzverwaltung Deutschlands, also Nordrhein-Westfalen gibt diese Punkte als einzige öffentlich bekannt und für jeden Steuerzahler kann es hilfreich sein diese Bereiche zu kennen.
Starten wir mit Prüfschwerpunkt #1 und der betrifft die Pflege naher Angehöriger
So findet man auf der Liste ganz unscheinbar den §33 b Absatz 6 als Prüffeld und dahinter verbirgt sich der sogenannten Pflege-Pauschbetrag. Diesen kann man für sich beantragen, wenn man einen nahen Angehörigen unentgeltlich pflegt und das in dessen oder der eigenen Wohnung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und variiert zwischen 600-1.800,- € pro Jahr liegen. Ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen, wer gepflegt wurde, wo und welcher Pflegegrad vorliegt, all das möchte man 2023 genauer unter die Lupe nehmen!
Genau wie Prüfschwerpunkt #2 und das sind Online-Verkäufe
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