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Reverse-Charge Verfahren? Was erstmal kompliziert klingt, ist eigentlich recht einfach. Bei dem Reverse Charge Verfahren geht es um die Umkehr der Steuerschuld, das heißt wenn das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird geht die Steuerschuld auf den leistungsempfänger über. Besonders bei Kleinunternehmern bedeutet das, dass sie durch das Reverse Charge Verfahren 19% mehr bezahlen als Vorsteuerabzugsberechtigte. In diesem Video findest du ein Reverse Charge Verfahren Beispiel.
Hinweis auf der Rechnung:
„Gemäß §13B UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da das reverse-Charge Verfahren angewendet wird“
⬇ ⬇ Darauf kann ich nicht verzichten⬇ ⬇
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