Die Verwechslungsgefahr ist im Markenrecht eines der wichtigsten Instrumente.
Stell dir vor, du meldest eine Marke an. Das Markenamt trägt sie ein. Ist damit alles sicher?
Keinesfalls. Ein Dritter mit einer älteren Marke kann Widerspruch gegen deine Markenanmeldung einlegen oder einen Löschungsantrag stellen (oder gar gerichtlich auf Löschung klagen).
Es kommt dabei immer auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei gibt es drei maßgebliche Kriterien:
- Zeichenähnlichkeit
- Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
- Kennzeichnungskraft der älteren Marke
Die Zeichenähnlichkeit wiederum hat weitere drei Kriterien, von denen immer nur eines erfüllt sein muss, damit eine Verwechslungsgefahr infrage kommt:
- Optische Ähnlichkeit
- klangliche Ähnlichkeit
- Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an.
Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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